Das Verfahren des Institut Bauen und Umwelt
Übersicht
- Erarbeitung der PCR-Dokumente
- Erstellung der Deklarationen
- Prüfung und Bestätigung durch unabhängige Dritte
Das Verfahren des Institut Bauen und Umwelt zur Umwelt-Produktdeklaration
Umwelt-Produktdeklarationen des Instituts werden in einem dreistufigen Verfahren erstellt, an denen jeweils verschiedene Akteure beteiligt sind. Ziel dieses Vorgehens ist es, Transpararenz herzustellen und durch möglichst starke Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unabhängiger Dritter, das Vertrauen in die Deklaration als objektive Bewertungsmöglichkeit in Sachen Nachhaltigkeit zu stärken.
Im ersten Schritt wird in einem Produktgruppenforum, das aus Experten und Herstellern besteht sowie vom Institut moderiert wird, ein Entwurf für ein PCR (Product Category Rules)-Dokument erstellt. Die Produktgruppe wird definiert und die charakteristischen Umweltwirkungen werden identifiziert. Das Verfahren zur Quantifizierung dieser Umweltwirkungen und die zu erbringenden Nachweise werden den zukünftigen Anstragstellern vorgegeben. Parallel zur Entwurfserstellung informiert das Institut Bauen und Umwelt die Öffentlichkeit über das neue Produktgruppenforum, um Anregungen weiterer Interessierter bereits in die Entwurfsphase einfliessen zu lassen. Der PCR-Entwurf wird durch einen Sachverständigenausschuss auf Konsistenz zwischen den Produktgruppen und Vollständigkeit der Anforderungen an die Hersteller geprüft. Zudem wird der Entwurf (wiederum unter Moderation des Instituts) mit Planern, Bauträgern, Behörden und weiteren Interessierten in einem Forum diskutiert. Kritik von Seiten Dritter wird weitestgehend in Verbesserungen des Entwurfs umgesetzt. Existiert bei Antragsstellung bereits ein PCR-Dokument für die entsprechende Produktgruppe, dann entfällt dieser Schritt.
Im zweiten Schritt wird die eigentliche Deklaration erstellt. Hierzu werden vom Hersteller alle im PCR-Dokument geforderten Informationen zur Verfügung gestellt und Nachweise über erfolgte Prüfungen erbracht. Prüfverfahren und Ökobilanzmethodik sind einheitlich im PCR-Dokument geregelt.
Im dritten Schritt wird die Deklaration geprüft. Der Sachverständigenausschuss organisiert die Prüfung der einzelnen Deklarationen durch unabhängige Dritte. Diese letzte Einzelfallprüfung gewährleistet noch einmal die Objektivität des Deklarationsverfahrens. Der Programmhalter Institut Bauen und Umwelt nimmt keinerlei Einfluss auf die Bestätigung der Deklaration, sondern veröffentlicht lediglich die Deklarationen, die über den Sachverständigenausschuss angenommen wurden.





